Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

1.1 Diese Bedingungen finden auf alle von Vergokan (nachstehend 'der Verkäufer' genannt) geschlossenen Verträge und alle vom Verkäufer gesendeten Angebote Anwendung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und aus einem dazu erstellten besonderen Schriftstück hervorgehen, das gültig vom Verkäufer unterzeichnet wurde.

1.2 Ungeachtet der Mitteilung an den Verkäufer können etwaige allgemeine oder andere Bedingungen des Kunden nur angewendet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und dies gleichzeitig aus einem dazu erstellten besonderen Schriftstück hervorgeht, welches gültig vom Verkäufer unterzeichnet wurde.

1.3 Im Falle der Nichtigkeit oder Nichtigkeitserklärung dieser Bedingungen finden alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen weiterhin Anwendung und werden der Verkäufer und der Kunde Rücksprache halten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen bzw. für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Ziel und Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung möglichst viel berücksichtigt werden.

2. Angebote und Bestellungen

2.1 Ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe im Angebot sind alle Angebote des Verkäufers freibleibend. Die im Angebot genannten Preise gelten in allen Fällen maximal 30 Tage ab dem Angebotstermin. Druckfehler, sachliche Irrtümer und Rechenfehler in einem Angebot binden den Verkäufer nicht.

2.2 Angaben in einem Angebot in Bezug auf Gewicht, Belastungs- und Verpackungsangaben dienen nur als Hinweis und binden den Verkäufer nicht.

2.3 Zeichnungen in den Katalogen des Verkäufers dienen nur als Hinweis und binden den Verkäufer nicht.

2.4 Ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe im Angebot kommt ein Vertrag mit dem Verkäufer erst zustande, nachdem der Verkäufer die Bestellung schriftlich angenommen hat. Ausschließlich eine vom Verkäufer gesendete Auftragsbestätigung kann daher zu einem Vertrag mit dem Kunden führen.

2.5 Die Stornierung einer aufgegebenen Bestellung ist erst nach vorheriger Genehmigung des Verkäufers möglich. Im Falle einer Stornierung wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Preises der Bestellung erhoben, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu verlangen.

3. Preise

3.1 Ausschließlich die in einer Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers genannten Preise binden den Verkäufer.

3.2 Die vom Verkäufer gegebenenfalls verteilten Preislisten sind nur als Hinweis gedacht und binden den Verkäufer nicht.

3.3 Ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe verstehen sich alle in einem Angebot, Vertrag, einer Auftragsbestätigung,… genannten Preise ausschließlich der MwSt.

3.4 Für Lieferungen innerhalb der Beneluxstaaten verstehen sich - ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe - alle in einem Angebot, Vertrag, einer Auftragsbestätigung,… genannten Preise DDP (Incoterms 2011), wobei der Kunde für das rechtzeitige Entladen (einschließlich der dazu benötigten Ausrüstung wie Gabelstapler oder Krane) verantwortlich ist. Als Ausnahme von der Bestimmung im vorigen Absatz wird für Lieferungen in Beneluxstaaten mit einem Nettowert unter 250 EUR stets eine Transportpauschale von 25 EUR in Rechnung gestellt.

3.5 Für Lieferungen außerhalb der Beneluxstaaten verstehen sich - ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe - alle in einem Angebot, Vertrag, einer Auftragsbestätigung,… genannten Preise EXW Oudenaarde (Incoterms 2011).

4. Lieferfrist

4.1 Der Verkäufer strebt folgende Versendungsfristen ab dem Datum der Auftragsbestätigung an:

- Standardmaterial:

- Sendzimir: 3 Werktage
- Hot-dip: + 1 zusätzlicher Werktag

- Nicht-Standardmaterial / Pulverbeschichtung und Duplex-Beschichtung : Liefertermin nach Vereinbarung, abhängig von technischer Spezifikation und Menge.

Daneben kann für Standardmaterial stets der Eildienst des Verkäufers beansprucht werden, bei dem eine 24-Stunden-Versendungsfrist angestrebt wird.

4.2 Ohne gegenteilige ausdrückliche Vereinbarung werden die Lieferfristen nur zur Information mitgeteilt und sind diese nicht bindend. Eine Verzögerung der Ausführung der Verbindlichkeiten seitens des Verkäufers kann jedoch nie zu einer Entschädigungspflicht seitens des Verkäufers noch zur Vertragsauflösung führen.

5. Höhere Gewalt

5.1 Jede Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer erfolgt unter dem Vorbehalt höherer Gewalt. Mit höherer Gewalt sind unter anderem vollständige oder teilweise Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Transportaufhebung, Krieg, Mobilmachung, Pfändung, Nicht-Erhalt von Genehmigungen, Rohstoffmangel, Krankheit der Arbeitnehmer des Verkäufers, Überschwemmungen usw. gemeint. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Falle höherer Gewalt des Verkäufers werden die Verpflichtungen des  Verkäufers in Bezug auf den Kunden ausgesetzt, solange die höhere Gewalt andauert.

5.2 Hat ein Fall höherer Gewalt länger als sechzig Tage gedauert, so hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu stornieren, ohne dass dazu die vorherige Genehmigung des Verkäufers erforderlich ist. Der Kunde kann in diesem Fall keine Entschädigung vom Verkäufer verlangen. Bereits durch den Verkäufer erbrachte oder gelieferte Vertragsleistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

6. Transport und Annahme der Ware

6.1 Lieferungen durch den Verkäufer innerhalb der Beneluxstaaten erfolgen DDP (Incoterms 2011) gemäß der Bestimmung in Artikel 3.4. Die Lieferung kann auf Verlangen des Kunden und nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer an eine andere Adresse als die des Kunden geliefert werden (z. B. eine Baustelle). Der vom Verkäufer genannte Liefertermin ist nur als Hinweis gedacht und betrifft nur das Datum und nicht die Uhrzeit.

6.2 Lieferungen außerhalb der Beneluxstaaten erfolgen EXW Oudenaarde (Incoterms 2011) gemäß der Bestimmung in Artikel 3.5. Wird die bestellte Ware am Liefertag nicht vom Kunden abgeholt, so hat der Verkäufer das Recht, die dazu entstandenen Lagerkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6.3 Wird die Ware vom Verkäufer in Stapelregalen geliefert, so wird diese dem Kunden zu 150 EUR pro Stapelregal in Rechnung gestellt. Werden die Stapelregale dem Verkäufer in einem guten Zustand zurückgegeben, wird der vom Kunden für die Stapelregale bezahlte Betrag gutgeschrieben. Der Verkäufer ist niemals verpflichtet, von einem Kunden mehr Stapelregale als jemals von ihm geliefert, zurückzunehmen.

7. Vertrauliche Informationen

7.1 Der Kunde verbürgt sich dafür, dass alle vor und nach Vertragsabschluss vom Verkäufer erhaltenen technischen Informationen vertraulicher Art geheim bleiben werden. Die Informationen werden auf jeden Fall als vertraulich betrachtet, wenn diese vom Verkäufer als solche angegeben werden. Daneben gelten Informationen als vertraulich, wenn die Vertraulichkeit vertretbarerweise vermutet werden kann. Der Kunde darf auf keinen Fall technische Informationen, die stets Eigentum des Verkäufers bleiben, kopieren oder Dritten zuleiten bzw. zur Einsicht vorlegen. Der Verkauf von durch den Verkäufer produzierter und/oder verkaufter Ware kann wie auch immer niemals zu einer Übertragung geistiger Eigentumsrechte führen.

8. Reklamationen

8.1 Der Kunde hat die Ware bei der Lieferung sofort zu kontrollieren. Der Kunde hat seine Reklamationen dem Verkäufer bei binnen acht Tagen nach der Lieferung der Ware zu melden, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Im Schreiben sind die Mängel detailliert aufzulisten. Die Nutzung einer Lieferung bzw. entsprechender Teile gilt unwiderlegbar als Annahme der vollständigen Lieferung.

8.2 Reklamationen im Zusammenhang mit verborgenen Mängeln sind binnen 8 Tagen nach der betreffenden Feststellung dem Verkäufer schriftlich zu melden, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Die in Artikel 1648 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannte kurze Frist beträgt zwischen den Parteien 2 Monate ab der Feststellung des Mangels.

8.3 Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig und gemäß diesem Artikel gemeldet wurde, hat der Verkäufer das Recht, die betreffende Ware ohne weiteres zu ersetzen. Der Verkäufer kann nie zum Ersatz oder zur Rücknahme gelieferter Ware gezwungen werden. Güter werden erst nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zurückgenommen. Im Falle einer schriftlichen Genehmigung des Verkäufers wird dieser die Initiative zum Abholen der zurückzunehmenden Ware auf seine Kosten ergreifen. Die Ware muss sich im ursprünglichen Zustand befinden.

8.4 Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig und gemäß diesem Artikel gemeldet wurde und wenn der Verkäufer entscheidet, die betreffende Ware zu ersetzen, schuldet er keine andere Entschädigung. Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig und gemäß diesem Artikel gemeldet wurde und wenn der Verkäufer entscheidet, die betreffende Ware nicht gemäß Artikel 8.3 zu ersetzen, ist die seitens des Verkäufers im Falle eines bewiesenen
Vertragsfehlers geschuldete Entschädigung stets auf den Preis der betreffenden Ware, zzgl. MwSt., begrenzt. Auf keinen Fall kann der Verkäufer zur Zahlung einer Entschädigung für indirekten oder Sachschaden gezwungen sein (darunter, jedoch nicht begrenzt auf, Gewinn- /Chancenausfall, sonstige Folgeschäden usw.).

8.5 Der Verkäufer kann wie auch immer niemals für Schäden oder Defekte an der gelieferten Ware haftbar gemacht werden, die auf die Nutzung der Ware in einer spezifischen Umgebung zurückzuführen sind.

8.6 Jede Haftung des Verkäufers in Bezug auf die gelieferte Ware ist auf sechs Monate ab der betreffenden Lieferung begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Verkäufer vom Kunden nicht mehr für Mängel an der gelieferten Ware belangt werden.

8.7 Der Verkäufer kann wie auch immer niemals für Schäden oder Defekte an der gelieferten Ware haftbar gemacht werden, die sich aus einer falschen, zweckentfremdeten oder unsorgfältigen Nutzung bzw. Handhabung oder Installation der Ware ergeben.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtsumme, Gebühren und Zinsen durch den Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware kann diese vom Verkäufer zurückgenommen werden. Der Kunde verpflichtet sich daher dazu, nicht über die gelieferte Ware zu verfügen, solange diese noch nicht vollständig bezahlt wurde, und diese auch nicht zu verarbeiten bzw. mit einem dinglichen (Sicherheits-) Recht zu begründen.

9.2 Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch im Konkursfall des Kunden, sofern sich die Ware bereits beim Kunden befindet und durch Verarbeitung nicht unbeweglich geworden ist.

10. Bezahlung

10.1 Die Rechnung ist, ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe auf der Rechnung, binnen dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Streitfragen oder Reklamationen, sogar begründete, setzen die Zahlungspflicht des Kunden nicht aus. Alle Rechnungen des Verkäufers sind stets in Oudenaarde zu zahlen, sogar beim Ziehen von Wechseln.

10.2 Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht, bis zur Rechnungsbegleichung seine offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

10.3 Bei Zahlungsverzug wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein Zins in Höhe des zum Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes, zuzüglich 3 %, erhoben. Außerdem wird bei Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine
Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des gesamten Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) erhoben, mit einem Minimum von 50 EUR und einem Maximum von 3.750 EUR, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine
Entschädigung zu verlangen.

10.4 Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung zum Fälligkeitstag führt zur Einforderbarkeit aller Rechnungsbeträge des betreffenden Kunden, und zwar unverzüglich, von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung.

10.5 Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung sofort die gelieferte Ware zurücknehmen.

10.6 Das Ziehen und/oder Annehmen von Wechseln oder sonstigen handelbaren Papieren beinhaltet keine Schuldumwandlung und beeinträchtigt keineswegs die Anwendbarkeit dieser Bedingungen.

10.7 Kommt der Kunde einer seiner Hauptverpflichtungen nicht nach, wie die rechtzeitige Rechnungsbegleichung, so hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne vorherige richterliche Intervention und ohne vorherige Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

10.8 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 8 ist die Rechnung im Falle von Streitfragen binnen acht Tagen nach Eingang dieser durch den Kunden zu beanstanden, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

11. Sicherheitsleistungen seitens des Kunden

11.1 Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Kreditversicherer des Verkäufers alle Informationen zu zuleiten, die dieser zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden für erforderlich hält.

11.2 Wenn der von einem Kunden dem Verkäufer zu zahlende Betrag, womit der Betrag der fälligen Rechnungen und der Wert der noch vom Verkäufer auszuführenden Bestellungen gemeint ist, das für diesen Kunden vom Kreditversicherer des Verkäufers bestimmte Limit
überschreitet, so hat der Verkäufer das Recht, all seine Verbindlichkeiten in Bezug auf den Kunden mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der jeweils fällige Betrag (einschließlich der Beträge, die der Kunde zu zahlen hat, wenn die vom Verkäufer ausgesetzten Verbindlichkeiten ausgeführt werden) erneut das oben genannte Limit unterschreitet.

11.3 Wird das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Vollstreckungshandlungen gegen den Kunden und/oder nachweisbare andere Ereignisse beeinträchtigt, die das Vertrauen des Verkäufers in die gute Erfüllung der vom Kunden eingegangenen Pflichten beeinträchtigen (können), so hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer eine angemessene Garantie zu verlangen. Lehnt dies der Kunde ab, so hat der Verkäufer das Recht, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren, sogar dann, wenn die Ware bereits teilweise oder vollständig versandt wurde. In diesem Fall wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Preises der Bestellung erhoben, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu verlangen.

12. Streitfragen

12.1 Ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Oudenaarde sind zuständig, über Streitfragen in Bezug auf Entstehung, (Nicht-) Erfüllung usw. eines vom Verkäufer geschlossenen Vertrags bzw. gesendeten Angebots zu urteilen.

12.2 Auf die vom Verkäufer geschlossenen Verträge und gesendeten Angebote findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung, mit Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts (einschließlich CISG und sonstiger vergleichbarer Abkommen).