Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.                     Allgemein

1.1 Diese Bedingungen finden auf alle von Vergokan (nachstehend 'der Verkäufer' genannt) geschlossenen Verträge und alle vom Verkäufer gesendeten Angebote Anwendung. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und aus einem dazu erstellten besonderen Schriftstück hervorgehen, das gültig vom Verkäufer unterzeichnet wurde.

1.2 Ungeachtet der Mitteilung an den Verkäufer können etwaige allgemeine oder andere Bedingungen des Kunden nur angewendet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und dies gleichzeitig aus einem dazu erstellten besonderen Schriftstück hervorgeht, welches gültig vom Verkäufer unterzeichnet wurde.

1.3 Im Falle der Nichtigkeit oder Nichtigkeitserklärung dieser Bedingungen finden alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen weiterhin Anwendung und werden der Verkäufer und der Kunde Rücksprache halten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen bzw. für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Ziel und Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung möglichst viel berücksichtigt werden.

2.                     Angebote und Bestellungen

2.1 Ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe im Angebot sind alle Angebote des Verkäufers freibleibend. Die im Angebot genannten Preise gelten in allen Fällen maximal 1 Monat ab dem Angebotstermin, mit Ausnahme von allgemeinen Preisänderungen. Druckfehler, sachliche Irrtümer und Rechenfehler in einem Angebot binden den Verkäufer nicht.

2.2 Angaben in einem Angebot in Bezug auf Gewicht, Belastungs- und Verpackungsangaben dienen nur als Hinweis und binden den Verkäufer nicht.

2.3 Zeichnungen in den Katalogen des Verkäufers dienen nur als Hinweis und binden den Verkäufer nicht.

Der RFK-Verkaufspreis ist ein Nettopreis, der nur für die genannten Mengen gültig ist. Aus produktionstechnischen Gründen ist es möglich, dass die produzierten Mengen je nach bestellten Artikeln 10% betragen. Alle Mengen werden entsprechend geliefert und berechnet.

Unsere PE-Beschichtung ist standardmäßig in seidenglänzend. Andere Oberflächen sind auf Anfrage erhältlich (RFK).

Standardfarben:

RAL 9010/9007/9005/7043/7035/7022/7016/7015/7001/6005/6009/5015/3020/2000/9018

Wenn Nettopreis < 1500 Euro → 100 Euro Anlaufkosten

Nicht-Standard-Farben:

RAL 1007/1013/1015/1018/2008/2011/3000/3001/3002/3003/3011/5010/5017/6011/6014/7011/7012/7030/7032/7036/ 7037/7038/7044/9001/9002/9003/9004/9006/9011/9016

Wenn:

      • Nettopreis > 1500 Euro → 100 Euro Anlaufkosten
      • Nettopreis < 1500 Euro → 230 Euro Anlaufkosten

Andere Farben: Auf Anfrage (RFK)

2.4 Ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe im Angebot kommt ein Vertrag mit dem  Verkäufer erst zustande, nachdem der Verkäufer die Bestellung schriftlich angenommen hat. Ausschlieẞlich eine vom Verkäufer gesendete Auftragsbestätigung kann daher zu einem Vertrag mit dem Kunden führen.

2.5 Vergokan erhebt für Bestellungen, die unter dem Mindestbetrag liegen, einen Zuschlag. Betrag werden zusätzliche Kosten berechnet (pro Bestellung/pro Lieferadresse/pro Liefertag).

      • BELUX und FR-59: Bestellungen < 1000 euro → + 75 euro
      • NL: Bestellungen < 1000 euro → + 100 euro
      • FR: Bestellungen < 1500 euro → + 100 euro
      • AT & D: Bestellungen < 1500 euro → + 100 euro

2.6 Wenn die Waren nicht entladen werden können, wie auf der Auftragsbestätigung vereinbart, wird Vergokan 2x das Porto (in Klausel 2.5) berechnen.

2.7 Die Stornierung eines erteilten Auftrags ist nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers möglich. Im Falle einer Stornierung, wird Vergokan berechnen und in Rechnung stellen Entschädigung.

2.8 Artikel werden nach der Bestellung weder zurückgenommen noch umgetauscht.

3.                     Preise

3.1 Ausschlieẞlich die in einer Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers genannten Preise binden den Verkäufer.

3.2 Die vom Verkäufer gegebenenfalls verteilten Preislisten sind nur als Hinweis gedacht und binden den Verkäufer nicht.

3.3 Ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe verstehen sich alle in einem Angebot, Vertrag, einer Auftragsbestätigung,… genannten Preise ausschlieẞlich der MwSt.

3.4 Für Lieferungen innerhalb der Beneluxstaaten verstehen sich - ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe - alle in einem Angebot, Vertrag, einer Auftragsbestätigung,… genannten Preise  DAP (Incoterms 2020), wobei der Kunde für das rechtzeitige Entladen (einschlieẞlich der dazu benötigten Ausrüstung wie Gabelstapler oder Krane) verantwortlich ist. Andere Lieferwünsche sind auf Anfrage möglich und werden berechnet.

3.5 Für Lieferungen auẞerhalb der Beneluxstaaten verstehen sich - ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe - alle in einem Angebot, Vertrag, einer Auftragsbestätigung,… genannten Preise FCA Oudenaarde (Incoterms 2020).

3.6 Die im Angebot genannten Preise gelten nur für die Gültigkeit des Angebotes und für den angebotenen Artikel- und Mengenmix.

Im Falle von Abweichungen hat der Verkäufer das Recht, die Preise anzupassen.

3.7 Im Falle einer Änderung der allgemeinen Bruttopreise hat der Verkäufer das Recht, die Preise in laufenden Projekten anzupassen.  Die Projektrabatte bleiben jedoch während der Gültigkeit des Angebots für das Projekt gültig.

4.                     Lieferfrist

Vergokan versucht alle Produkte immer so bald wie möglich verfügbar zu haben. Ohne gegenteilige ausdrückliche Vereinbarung werden die Lieferfristen nur zur Information mitgeteilt und sind diese nicht bindend. Eine Verzögerung der Ausführung der Verbindlichkeiten seitens des Verkäufers kann jedoch nie zu einer Entschädigungspflicht seitens des Verkäufers noch zur Vertragsauflösung führen.

5.                     Höhere Gewalt

5.1 Jede Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer erfolgt unter dem Vorbehalt höherer Gewalt.  Mit höherer Gewalt sind unter anderem vollständige oder teilweise Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Transportaufhebung, Krieg, Mobilmachung, Pfändung, Nicht-Erhalt von Genehmigungen, Rohstoffmangel, Krankheit der Arbeitnehmer des Verkäufers, Überschwemmungen, cyberattacke usw. gemeint. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Falle höherer Gewalt des Verkäufers werden die Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf den Kunden ausgesetzt, solange die höhere Gewalt andauert.

5.2 Hat ein Fall höherer Gewalt länger als sechzig Tage gedauert, so hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu stornieren, ohne dass dazu die vorherige Genehmigung des Verkäufers erforderlich ist. Der Kunde kann in diesem Fall keine Entschädigung vom Verkäufer verlangen. Bereits durch den Verkäufer erbrachte oder gelieferte Vertragsleistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

6.                     Transport und Annahme der Ware

6.1 Lieferungen durch den Verkäufer innerhalb der Beneluxstaaten erfolgen DAP (Incoterms 2020) gemäẞ der Bestimmung in Artikel 3.4. Die Lieferung kann auf Verlangen des Kunden und nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer an eine andere Adresse als die des Kunden geliefert werden (z. B. eine Baustelle).  Der vom Verkäufer genannte Liefertermin ist nur als Hinweis gedacht und betrifft nur das Datum und nicht die Uhrzeit.

6.2 Lieferungen auẞerhalb der Beneluxstaaten erfolgen FCA Oudenaarde (Incoterms 2020) gemäẞ der Bestimmung in Artikel 3.5 oder nach dem vereinbarten Incoterm. Wird die bestellte Ware am Liefertag nicht vom Kunden abgeholt, so hat der Verkäufer das Recht, die dazu entstandenen Lagerkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen oder die Ware zurückholen.

6.3 Wird die Ware vom Verkäufer in Stapelrack oder Europalette geliefert, so wird diese dem Kunden zu 150 EUR pro Stapelrack und 20 EUR pro EuroPalette in Rechnung gestellt. Werden die Stapelrack/Euro-Paletten in Vereinbarung mit dem Verkäufer und in einem guten Zustand zurückgegeben, wird der vom Kunden für die Stapelrack und Euro-Paletten bezahlte Betrag gutgeschrieben. Die Transportbedingungen werden durch den Verkäufer festgelegt. Der Verkäufer ist niemals verpflichtet, von einem Kunden mehr Stapelrack/Euro-Paletten, als jemals von ihm geliefert, zurückzunehmen.

7.                     Vertrauliche Informationen

7.1 Der Kunde verbürgt sich dafür, dass alle vor und nach Vertragsabschluss vom Verkäufer erhaltenen technischen Informationen vertraulicher Art geheim bleiben werden. Die Informationen werden auf jeden Fall als vertraulich betrachtet, wenn diese vom Verkäufer als solche angegeben werden. Daneben gelten Informationen als vertraulich, wenn die Vertraulichkeit vertretbarerweise vermutet werden kann. Der Kunde darf auf keinen Fall technische Informationen, die stets Eigentum des Verkäufers bleiben, kopieren oder Dritten zuleiten bzw. zur Einsicht vorlegen. Der Verkauf von durch den Verkäufer produzierter und/oder verkaufter Ware kann wie auch immer niemals zu einer Übertragung geistiger Eigentumsrechte führen.

8.                     Reklamationen

8.1 Der Kunde hat die Ware bei der Lieferung sofort zu kontrollieren. Der Kunde hat seine Reklamationen dem Verkäufer bei binnen acht Tagen nach der Lieferung der Ware zu melden, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Im Schreiben sind die Mängel detailliert aufzulisten. Die Nutzung einer Lieferung bzw. entsprechender Teile gilt unwiderlegbar als Annahme der vollständigen Lieferung.

8.2 Reklamationen im Zusammenhang mit verborgenen Mängeln sind binnen 8 Tagen nach der betreffenden Feststellung dem Verkäufer schriftlich zu melden, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Die in Artikel 1648 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs genannte kurze Frist beträgt zwischen den Parteien 2 Monate ab der Feststellung des Mangels.

8.3 Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig auf dem Frachtbrief und vor Montage und gemäẞ diesem Artikel gemeldet wurde, hat der Verkäufer das Recht, die betreffende Ware ohne weiteres zu ersetzen. Der Verkäufer kann nie zum Ersatz oder zur Rücknahme gelieferter Ware gezwungen werden. Der Käufer soll den Transport organisieren. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind kann der Verkäufer, nach Eingangskontrolle, keine Gutschrift aufmachen.

8.4 Im Falle eines sichtbaren oder verborgenen Mangels, der dem Verkäufer rechtzeitig und gemäẞ diesem Artikel gemeldet wurde und wenn der Verkäufer entscheidet, die betreffende Ware zu ersetzen, schuldet er keine andere Entschädigung.

8.5 Der Verkäufer kann wie auch immer niemals für Schäden oder Defekte an der gelieferten Ware haftbar gemacht werden, die auf die Nutzung der Ware in einer spezifischen Umgebung zurückzuführen sind.

8.6 Jede Haftung des Verkäufers in Bezug auf die gelieferte Ware ist auf sechs Monate ab der betreffenden Lieferung begrenzt.    Nach Ablauf dieser Frist kann der Verkäufer vom Kunden nicht mehr für Mängel an der gelieferten Ware belangt werden.

8.7 Reklamationen bezüglich ästhetische oder dekorative Aspekte werden indem Konform an der Norm auf Oberflächenbehandlung nicht akzeptiert. Indem ästhetische oder dekorative Aspekte wichtig sind für den Käufer soll der Käufer bevor Bestellung eine realisierbare Beschichtigung vereinbaren. In diesem Fall werden die Güter speziell auf Anfrage der Käufer produziert, und soll der Käufer rechnen mit einem höheren Preis, längere Liefertermine und eine eventuelle Minimum Abnahme.

9.                     Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtsumme, Gebühren und Zinsen durch den Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware kann diese vom Verkäufer zurückgenommen werden.

Der Kunde verpflichtet sich daher dazu, nicht über die gelieferte Ware zu verfügen, solange diese noch nicht vollständig bezahlt wurde, und diese auch nicht zu verarbeiten bzw. mit einem dinglichen (Sicherheits-) Recht zu begründen.

9.2 Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch im Konkursfall des Kunden, sofern sich die Ware bereits beim Kunden befindet und durch Verarbeitung nicht unbeweglich geworden ist.

10.                   Bezahlung

10.1 Ohne gegenteilige ausdrückliche Angabe auf der Rechnung, sind unsere Rechnungen bis zum Fälligkeitstermin zu bezahlen. Streitfragen oder Reklamationen, sogar begründete, setzen die Zahlungspflicht des Kunden nicht aus. Alle Rechnungen des Verkäufers sind stets in Oudenaarde zu zahlen, sogar beim Ziehen von Wechseln.

10.2 Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht, bis zur Rechnungsbegleichung seine offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

10.3 Bei Zahlungsverzug wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein Zins in Höhe des zum Fälligkeitstag geltenden gesetzlichen Zinssatzes, zuzüglich 3 %, erhoben.

Auẞerdem wird bei Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des gesamten Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) erhoben, mit einem Minimum von 50 EUR und einem Maximum von 3.750 EUR, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu verlangen.

10.4 Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung zum Fälligkeitstag führt zur Einforderbarkeit aller Rechnungsbeträge des betreffenden Kunden, und zwar unverzüglich, von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung.

10.5 Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung sofort die gelieferte Ware zurücknehmen.

10.6 Das Ziehen und/oder Annehmen von Wechseln oder sonstigen handelbaren Papieren beinhaltet keine Schuldumwandlung und beeinträchtigt keineswegs die Anwendbarkeit dieser Bedingungen.

10.7 Kommt der Kunde einer seiner Hauptverpflichtungen nicht nach, wie die rechtzeitige Rechnungsbegleichung, so hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne vorherige richterliche Intervention und ohne vorherige Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

10.8 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 8 ist die Rechnung im Falle von Streitfragen binnen acht Tagen nach Eingang dieser durch den Kunden zu beanstanden, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.

11.                   Sicherheitsleistungen seitens des Kunden

11.1 Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Kreditversicherer des Verkäufers alle Informationen zuzuleiten, die dieser zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden für erforderlich hält.

11.2 Wenn der von einem Kunden dem Verkäufer zu zahlende Betrag, womit der Betrag der fälligen Rechnungen und der Wert der noch vom Verkäufer auszuführenden Bestellungen gemeint ist, das für diesen Kunden vom Kreditversicherer des Verkäufers bestimmte Limit überschreitet, so hat der Verkäufer das Recht, all seine Verbindlichkeiten in Bezug auf den Kunden mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der jeweils fällige Betrag (einschlieẞlich der Beträge, die der Kunde zu zahlen hat, wenn die vom Verkäufer ausgesetzten Verbindlichkeiten ausgeführt werden) erneut das oben genannte Limit unterschreitet.

11.3 Wird das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Vollstreckungshandlungen gegen den Kunden und/oder nachweisbare andere Ereignisse beeinträchtigt, die das Vertrauen des Verkäufers in die gute Erfüllung der vom Kunden eingegangenen Pflichten beeinträchtigen (können), so hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer eine angemessene Garantie zu verlangen. Lehnt dies der Kunde ab, so hat der Verkäufer das Recht, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren, sogar dann, wenn die Ware bereits teilweise oder vollständig versandt wurde. In diesem Fall wird von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Preises der Bestellung erhoben, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen und dafür eine Entschädigung zu verlangen.

12.                   Streitfragen

12.1 Ausschlieẞlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Oudenaarde sind zuständig, über Streitfragen in Bezug auf Entstehung, (Nicht-) Erfüllung usw. eines vom Verkäufer geschlossenen Vertrags bzw. gesendeten Angebots zu urteilen.

12.2 Auf die vom Verkäufer geschlossenen Verträge und gesendeten Angebote findet ausschlieẞlich belgisches Recht Anwendung, mit Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts (einschlieẞlich CISG und sonstiger vergleichbarer Abkommen).